Gesetze / Coronavirus-Testverordnung

CoronaTestV 2021-07

§ 11 Vergütung von Sachkosten für PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung

An die nach § 6 Absatz 1 berechtigten Leistungserbringer und die nach § 6 Absatz 4 berechtigten Einrichtungen oder Unternehmen ist für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung für Leistungen ab dem 1. Juli 2021 eine Pauschale von 3,50 Euro je Test zu zahlen.

§ 10 § 12